Jeder Schwangeren, Gebärenden, entbundenen oder stillenden Frau steht Hebammenhilfe zu. Die Kosten hierfür trägt Ihre gesetzliche Krankenkasse. Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.hebammengesetz.de

 

Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei Ihrer Krankenkasse informieren.

 

Des Weiteren gibt es zusätzliche Hebammenleistungen die privat gezahlt werden müssen, da sie nicht Bestandteil der Hebammengebührenverordnung sind.